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Neue Entwicklungen in der Berufsdermatologie.
Journal der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft : JDDG 2016 September
Berufsbedingte Hautkrankheiten nach BK-Nr. 5101 stehen in Deutschland seit vielen Jahren an der Spitze der angezeigten Berufskrankheiten. Durch die Optimierung von Maßnahmen der primären, sekundären und tertiären Prävention können heutzutage die meisten Betroffenen im Beruf verbleiben. Zum 01.01.2015 wurde die Berufskrankheitenverordnung (BKV) novelliert und es wurde die BK-Nr. 5103 "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" als neue Berufskrankheit in die BK-Liste der BKV aufgenommen. Die Definition von "multipel" bedeutet dabei entweder mehr als fünf einzelne aktinische Keratosen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten oder das Vorliegen einer Feldkanzerisierung von größer 4 cm(2) . Wichtige Aspekte dieser neuen Berufskrankheit werden aufgezeigt und diskutiert sowie Neuerungen bei der BK 5101 angesprochen.
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